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FAQ'S
Mega Eventpark Aach

Liebe Gäste,
am Einlass werden die gültigen Tickets für die Veranstaltung kontrolliert und eingescannt – haltet diese bitte am Eingang bereit, damit ein schneller Ablauf gewährt werden kann.

Im Interesse der Sicherheit aller Besucher werden zusätzlich Taschenkontrollen durchgeführt. Aufgrund dieser Maßnahmen, kann es im Bereich der Taschenkontrollen zu Wartezeiten am Einlass kommen. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Ihr in unseren FAQ's unten.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß!
Ihr Mega Eventpark Aach-Team

Konzertbesuche – Fragen und Antworten

Gibt es eine Abendkasse?

Ja, eine Abendkasse wird es an beiden Tagen geben.

 

Dürfen wir Getränke, Flaschen oder Essen mit auf das Gelände nehmen? 

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet. 

 

Dürfen wir Rucksäcke oder große Taschen mitbringen? 

Leider nein. Sie dürfen nur eine kleine Tasche (max. DIN A4 – Größe) für Geldbörse, Schlüssel, Ausweispapiere etc. mitbringen. 

Dürfen wir Tiere mit zum Konzert nehmen? 

Tiere dürfen nicht mit auf das Veranstaltungsgelände gebracht werden. 

Dürfen wir Regenschirme mitbringen? 

Regenschirme sind wegen der hohen Verletzungsgefahr bei Open Air Veranstaltungen nicht zugelassen. Auch Taschenschirme (Knirpse) sind nicht zulässig. 

Ich benutze eine Gehhilfe bzw. sitze im Rollstuhl. Darf ich damit auf das Gelände? 

Sie benötigen dazu eine Eintrittskarte für Menschen mit Behinderung. Diese können Sie nur im Vorverkauf über RESERVIX-Ticketshop erwerben. Bei der Ticketkontrolle wird der Schwer-behindertenausweis kontrolliert. 

Dürfen wir Campingstühle, Klapphocker oder anderes Mobiliar mitbringen? 

Das Mitführen von scharfkantigen Gegenständen, Glasbehältern, Dosen, Sprühflaschen jeglicher Art sowie Waffen und das Mitbringen von Mobiliar (Klappstühle, Tischen, Bänken etc.) ist aus feuerpolizeilichen Gründen nicht gestattet. 

Dürfen wir eine Kamera, Videokamera, Drohnen oder Tonaufzeichnungsgeräte mitbringen? 

Bild-, Video-, Drohnen und Tonaufzeichnungen sind bei allen Konzerten verboten. Videokameras, professionelle Bildkameras, Drohnen und Tonaufzeichnungsgeräte dürfen nicht mit auf das Veranstaltungsgelände genommen werden. Selfie-Sticks dürfen ebenfalls nicht mitgebracht werden. Erlaubt sind aber Smartphones. 

Zutrittsregelung für das Veranstaltungsgelände (Jugendschutzgesetz (JuSchG) beachten!): 

  • Kinder unter 6 Jahren haben keinen Zutritt. 

  • 6 – 13-jährige: nur in Begleitung von personenberechtigter oder erziehungsbeauftragter Person (Eltern/Vormund). 

  • 14 – 16-jährige: Zutritt nur mit schriftlicher Erlaubnis für diese Veranstaltung. Diese muss am Einlass abgegeben werden. 

  • Ab 16 Jahren ist der Zutritt ohne Beschränkung erlaubt. 

  • Der Personalausweis wird zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes kontrolliert. 

Alkoholausschank (Jugenschutzgesetz (JuSchG) beachten!):  

  • Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ist der Erwerb und Konsum von alkoholischen Getränken untersagt. 

  • Jugendliche ab 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit Bier, Wein und Sekt konsumieren. 

  • Jugendliche in Begleitung: Jugendliche dürfen ab dem 14. Geburtstag in der Öffentlichkeit Bier, Wein und Schaumwein konsumieren, jedoch nur, wenn ihre Eltern dabei sind. Wird die Begleitung jedoch von einer erziehungsbeauftragten Person übernommen, darf kein Alkohol konsumiert werden. 

  • Volljährige Personen ab 18 Jahren ist der Erwerb und Konsum aller alkoholischen Getränke gestattet. 

  • Der Personalausweis wird zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes kontrolliert. 

 

Kann ich nach dem Betreten der Veranstaltung noch einmal das Gelände verlassen und später wiederkommen? 

Die Eintrittskarte berechtigt zum einmaligen Zutritt der auf der Karte gedruckten Veranstaltung. Die Karten werden beim Betreten entwertet und verlieren bei Verlassen der Veranstaltungsfläche ihre Gültigkeit.  

Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Die Teilnahme an den Konzerten erfolgt auf eigene Gefahr. Für Sach- und Körperschäden wird keine Haftung übernommen.  

 

Wir wünschen Euch viel Vergnügen bei unseren Konzerten. 

Hinweise zum Open-Air
Verhalten bei schlechtem Wetter 

  • Grundsätzlich möchten wir Euch darauf aufmerksam machen dem Wetter entsprechende Kleidung zu wählen 

  • Die Bühne der Spielstätte ist überdacht. 

  • Bei starkem Regen kann es zu einer vorübergehenden Unterbrechung kommen. Diese und der weitere Verlauf werden Euch vor Ort mitgeteilt. 

  • Weiterhin empfehlen wir unseren Gästen, regenfeste Kleidung den Vorzug zu geben.  

  • Regenschirme sind nicht erlaubt. 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB’s) 

  1. Bei Open-Air-Veranstaltungen sind Schadensersatzansprüche aufgrund widriger Wetterverhältnisse grundsätzlich ausgeschlossen. 

  2. Besetzungs- und Programmänderungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises. 

  3. Bei genereller Absage einer Aufführung, bedingt durch höhere Gewalt, ist eine Rückzahlung der Eintrittsgelder ausgeschlossen. 

  4. Sollte eine bereits laufende Aufführung abgebrochen werden müssen (Richtwert: nach ca. 1/3 der Aufführungsdauer der laufenden Vorstellung), behält sich der Veranstalter eine zeitlich definierte Ersatzvorstellung, Rückzahlung der Eintrittsgelder bzw. Karten- oder Gutscheinersatz vor. 

  5. Bei Absage vor Beginn der Aufführung kann vom Veranstalter wahlweise eine zeitlich definierte Ersatzvorstellung oder Rückzahlung der Eintrittsgelder angeboten werden. 

  6. Aus witterungsbedingten Gründen kann sich der Veranstalter vorbehalten, den Beginn der Aufführung zeitlich zu verschieben. 

  7. Auf Plätzen insbesondere der niedrigeren Preiskategorien muss an manchen Veranstaltungs-orten mit Sichtbehinderung gerechnet werden. Dies berechtigt weder zur Minderung noch zum Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag. 

  8. Der Veranstalter ist bemüht, die Vorstellung auch bei zweifelhafter Witterung im Freien durchzuführen und weist darauf hin, dass auch bei Regen auf der/den Bühne(n) gespielt wird. Wir empfehlen unseren Gästen daher, regenfeste Kleidung den Vorzug zu geben. Regenschirme sind nicht erlaubt. 

  9. Bei einzelnen Aufführungen werden durch dazu berechtigte Personen Bild-/Video- oder Tonaufnahmen hergestellt. Der Besucher erklärt sich bei Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass er eventuell in Bild, Video und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Absprache veröffentlicht und verwendet werden dürfen. 

  10. Schadensersatzansprüche der Veranstaltungsbesucher, insbesondere für Schäden an der Garderobe, sind ausgeschlossen. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich ausschließlich um Open-Air-Veranstaltungen handelt. Es liegt in der Verantwortung der Besucher, für der Witterung entsprechenden Kleidung zu sorgen. 

  11. Zwischen dem Veranstalter und dem Kunden wird vereinbart, dass dieser die Leistungen des Veranstalters auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt. 

  12. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. 

  13. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. 

WICHTIGE HINWEISE FÜR CAMPER

  1. Es haben max. 4 Personen pro Camper-Ticket Zugang zum Camperplatz.

  2. Die Tageserlaubnis SICHTBAR an der Windschutzscheibe im CAMPER / ZELT-Fahrzeug anbringen.

  3. Wenn Strom und/oder Wasser benötigt wird, bitte im Büro (Richterturm, rechts unten) die Tagespauschale bezahlen. Erst nach Zahlung und Quittierung kann Strom und/oder Wasser bezogen werden.

  4. Grüner Einlassbändel pro Ticketinhaber immer am Arm tragen (so eng wie möglich anbringen). Dieser gilt für den Einlass auf den Konzertplatz und entsprechend wieder für den Ausgang zum Camperplatz.

  5. Toilettennutzung für Camper:  Diese befinden sich rechts vom Einlass zum Konzertplatz.

  6. Wie folgt sind die Ruhezeiten einzuhalten: Freitag 26.07.2024 - 24:00 Uhr, Samstag 27.07.2024 - 01:00 Uhr (28.07.2024)

  7. Es dürfen keine Pfandbecher/Pfandweingläser zum Camperplatz mitgenommen werden. Wird beim Ausgang kontrolliert.

  8. Der Camperplatz muss in einem sauberen Zustand (wie vorgefunden) wieder verlassen werden. Müll ist mitzunehmen.

  9. Das Gelände ist am Folgetag bis spätestens 11:00 Uhr zu verlassen - gilt jeweils für den 26./27.07.2024 und 27./28.07.2024.

  10. Wer Tickets für den Folgetag besitzt, muss sich wie folgt neu registrieren:

    • Anmeldung im Büro (Richterturm rechts unten) mit Camperticket und Konzerticket(s

    • Es wird eine  Tageserlaubnis, sowie neue Einlassbändel ausgehändigt. Tageserlaubnis wie unter Punkt 2 anbringen. Einlassbändel wie unter Punkt 4 anlegen.

    • Bei Bedarf kann Strom und/oder Wasser zur Tagespauschale (5,00 €) neu gebucht werden.

*Mit Nutzung des Camperplatzes werden die Hinweise vom Benutzer akzeptiert.*

Anfahrts- & Geländeplan

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